Eine Kündigung der Wohnung trifft viele Menschen unvorbereitet. Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren, nichts überstürzen und genau hinschauen. Viele Kündigungen haben Fehler, und oft gibt es mehr Zeit, als es zunächst scheint.
Das Wichtigste in Kürze
- Ziehen Sie nicht sofort aus und unterschreiben Sie nichts, ohne es prüfen zu lassen.
- Eine Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein. Eine E-Mail oder Nachricht reicht nicht.
- Der Vermieter braucht einen gesetzlichen Grund, etwa Eigenbedarf.
- In schweren Fällen können Sie wegen einer Härte widersprechen.
- Mieterverein und Beratungsstellen helfen Ihnen beim Prüfen.
Welche Art von Kündigung ist es?
- Ordentliche Kündigung: mit Kündigungsfrist. Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf für sich oder Angehörige oder erhebliche Vertragsverletzungen.
- Fristlose Kündigung: ohne Frist, nur aus wichtigem Grund, meist wegen Mietschulden. Dazu gibt es einen eigenen Ratgeber: Mietschulden: Wenn die Räumung droht.
Oft stehen beide Arten im selben Brief. Dann sollten Sie beide prüfen lassen.
Ist die Kündigung formal korrekt?
Prüfen Sie diese Punkte:
- Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier stehen und vom Vermieter oder einer bevollmächtigten Person eigenhändig unterschrieben sein.
- Begründung: Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Grund im Schreiben stehen, bei Eigenbedarf auch, wer einziehen soll und warum.
- Alle Mieter: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, muss die Kündigung an alle gerichtet sein.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter hängt die Frist davon ab, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen:
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| mehr als 5 Jahre | 6 Monate |
| mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt.
Widerspruch wegen Härte
Wäre ein Umzug für Sie oder Ihre Familie eine besondere Härte, können Sie der ordentlichen Kündigung widersprechen. Das kann etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit, einer Schwangerschaft oder fehlendem Ersatzwohnraum gelten. Der Widerspruch muss schriftlich sein und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses vorliegen. Das Gericht wägt dann Ihre Interessen gegen die des Vermieters ab.
Hilfe holen
- Mieterverein: prüft die Kündigung und vertritt Sie gegenüber dem Vermieter. Eine Mitgliedschaft kostet einen kleinen Monatsbeitrag.
- Beratungshilfe: Mit wenig Einkommen bekommen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für eine fast kostenlose Anwaltsberatung.
- Fachstelle für Wohnungsnotfälle: Wenn Sie keine neue Wohnung finden und Wohnungslosigkeit droht, unterstützt die Stadt bei der Suche und verhindert Obdachlosigkeit.
Gut zu wissen
- Ausziehen müssen Sie erst, wenn die Kündigung wirksam ist und die Frist abgelaufen ist. Bleiben Sie danach, braucht der Vermieter ein Urteil, um räumen zu lassen.
- Suchen Sie trotzdem frühzeitig nach einer neuen Wohnung und melden Sie sich bei Bedarf beim Wohnungsamt für einen Wohnberechtigungsschein.