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Konto gepfändet – was jetzt?

Ihr Konto wurde gepfändet und Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld? Mit einem P-Konto schützen Sie das, was Sie zum Leben brauchen.

Stand: 07.10.2026

Plötzlich geht keine Überweisung mehr raus und die Karte funktioniert nicht: Das Konto ist gepfändet. Das ist ein Schock, aber Sie sind nicht machtlos. Ein Teil Ihres Geldes ist gesetzlich geschützt, wenn Sie schnell handeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto umwandeln. Das ist kostenlos.
  • Auf dem P-Konto sind seit 1. Juli 2026 rund 1.590 Euro im Monat automatisch geschützt.
  • Wer Kinder oder andere Unterhaltspflichten hat, kann einen höheren Freibetrag bekommen.
  • Eine Schuldnerberatung hilft kostenlos und stellt die nötige Bescheinigung aus.

Was bei einer Kontopfändung passiert

Ein Gläubiger hat bei Gericht oder bei einer Behörde erreicht, dass er auf Ihr Konto zugreifen darf. Die Bank muss das Guthaben dann für ihn festhalten. Ohne P-Konto ist im schlimmsten Fall alles blockiert, auch Lohn, Rente oder Sozialleistungen. Eine Kopie des Pfändungsbeschlusses bekommen auch Sie. Heben Sie ihn gut auf.

Schritt 1: Das Konto zum P-Konto machen

Gehen Sie zu Ihrer Bank oder schreiben Sie ihr und verlangen Sie die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Das geht auch, wenn die Pfändung schon da ist.

  • Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben.
  • Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein. Hier hilft die Bank oder eine Beratungsstelle weiter.
  • Haben Sie gar kein Konto mehr, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto.

Schritt 2: Den Freibetrag kennen

Auf dem P-Konto ist ein Grundfreibetrag geschützt. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und liegt seit Juli 2026 bei rund 1.590 Euro im Monat. Nur was darüber hinausgeht, darf an den Gläubiger gehen.

Geld, das Sie in einem Monat nicht verbrauchen, ist nicht sofort verloren. Es kann in die folgenden drei Monate übertragen werden.

Schritt 3: Den Freibetrag erhöhen lassen

Der Grundfreibetrag reicht oft nicht. Er kann steigen, wenn Sie zum Beispiel Unterhalt für Kinder oder einen Partner leisten, Kindergeld bekommen oder bestimmte Sozialleistungen erhalten. Dafür braucht die Bank eine Bescheinigung. Sie bekommen sie unter anderem bei:

  • einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (meist kostenlos),
  • der Familienkasse,
  • dem Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger,
  • Ihrem Arbeitgeber.

Geben Sie die Bescheinigung so schnell wie möglich bei Ihrer Bank ab. Bis dahin gilt nur der Grundfreibetrag.

Schritt 4: Hilfe bei den Schulden holen

Das P-Konto schützt Ihr Geld zum Leben, aber die Schulden bleiben. Eine Schuldnerberatung verschafft Ihnen einen Überblick, verhandelt mit Gläubigern und prüft, ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Seriöse Beratung bei Wohlfahrtsverbänden und Kommunen kostet nichts. Vorsicht bei Angeboten, die Geld im Voraus verlangen.

Gut zu wissen

  • Einmalige Sozialleistungen und manche Nachzahlungen können zusätzlich geschützt sein. Fragen Sie in der Beratung nach.
  • Auch das Finanzamt oder andere Behörden können ein Konto pfänden. Die Regeln zum P-Konto gelten dann genauso.

Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge können sich ändern – lassen Sie Ihren Fall im Zweifel von einer Beratungsstelle prüfen.

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