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Stromsperre angekündigt: So wenden Sie sie ab

Der Stromanbieter droht mit einer Sperre? Welche Fristen gelten, wie Sie eine Ratenzahlung vereinbaren und wer Ihnen jetzt hilft.

Stand: 07.10.2026

Ein Brief kündigt an, dass Ihnen der Strom abgestellt wird? Das ist beängstigend, aber meistens noch abwendbar. Zwischen der ersten Drohung und der Sperre liegen mehrere Wochen. Für Gas gelten sehr ähnliche Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reagieren Sie sofort und legen Sie den Brief nicht zur Seite.
  • Rufen Sie Ihren Anbieter an und bitten Sie um eine Ratenzahlung (Abwendungsvereinbarung).
  • Mit Grundsicherung, Sozialhilfe oder wenig Einkommen: Fragen Sie beim Jobcenter oder Sozialamt nach Hilfe.
  • Eine Schuldner- oder Energieberatung hilft kostenlos und kann mit dem Anbieter verhandeln.

So läuft eine Stromsperre ab

Der Strom darf nicht von heute auf morgen abgestellt werden. Der Anbieter muss sich an feste Schritte halten:

  1. Mahnung: Sie werden aufgefordert, offene Beträge zu zahlen.
  2. Androhung: Der Anbieter droht die Sperre schriftlich an. Frühestens vier Wochen danach darf er sperren lassen. Mahnung und Androhung können im selben Brief stehen.
  3. Ankündigung: Der genaue Tag der Sperre muss Ihnen mindestens acht Werktage vorher per Brief mitgeteilt werden.

Gesperrt werden darf nur, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Rückstand sind und der Betrag zugleich mindestens zwei monatliche Abschläge ausmacht. Prüfen Sie, ob das zutrifft und ob die Forderung überhaupt stimmt.

Schritt 1: Mit dem Anbieter sprechen

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Kundenservice. Sagen Sie offen, dass Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können, und bitten Sie um eine Abwendungsvereinbarung. Das ist eine Ratenzahlung, mit der die Sperre abgewendet wird. In der Grundversorgung muss Ihnen der Anbieter nach der Androhung eine solche Vereinbarung anbieten, wenn Sie danach fragen.

Vereinbaren Sie nur Raten, die Sie wirklich zahlen können. Neben der Rate laufen die normalen Abschläge weiter. Wer die Vereinbarung nicht einhält, dem droht die Sperre schnell erneut. Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest.

Schritt 2: Hilfe vom Jobcenter oder Sozialamt

Wenn Sie Grundsicherung (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen, können Energieschulden in vielen Fällen als Darlehen übernommen werden. Auch wer bisher keine Leistungen bekommt, aber wenig Geld hat, kann einen Antrag stellen. Stellen Sie ihn schriftlich und legen Sie die Sperrandrohung bei. Das Darlehen zahlen Sie später in kleinen Beträgen zurück.

Wann eine Sperre nicht erlaubt ist

Eine Sperre ist unzulässig, wenn die Folgen außer Verhältnis zum Rückstand stehen. Das kann etwa gelten, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, jemand schwer krank oder pflegebedürftig ist oder auf strombetriebene medizinische Geräte angewiesen ist. Teilen Sie das dem Anbieter sofort schriftlich mit, wenn möglich mit ärztlicher Bescheinigung.

Wenn der Strom schon abgestellt ist

Der Anbieter muss wieder anschließen, sobald der Grund für die Sperre weggefallen ist und die Kosten für Sperrung und Wiederanschluss bezahlt sind. Diese Kosten liegen je nach Anbieter bei einigen Dutzend bis mehreren Hundert Euro. Wenden Sie sich sofort an Jobcenter, Sozialamt oder eine Beratungsstelle. Wenn Kinder oder kranke Menschen betroffen sind, sagen Sie das ausdrücklich.

Gut zu wissen

  • Die Schritte gelten genau so in der Grundversorgung. Bei anderen Stromverträgen gibt es ähnliche Schutzregeln. Lassen Sie im Zweifel prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.
  • Mit Schulden ist ein Anbieterwechsel oft schwierig. Die alte Forderung bleibt trotzdem bestehen.
  • Viele Verbraucherzentralen bieten eine kostenlose Energieschuldenberatung an.

Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge können sich ändern – lassen Sie Ihren Fall im Zweifel von einer Beratungsstelle prüfen.

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