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Mietschulden: Wenn die Räumung droht

Sie sind mit der Miete im Rückstand und der Vermieter droht mit Kündigung oder Klage? So retten Sie Ihre Wohnung – oft geht das noch in letzter Minute.

Stand: 07.10.2026

Mietschulden entstehen schnell, etwa durch Jobverlust, Krankheit oder eine hohe Nachzahlung. Viele Betroffene schweigen aus Scham, bis die Klage kommt. Dabei gibt es in fast jeder Phase noch Wege, die Wohnung zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Je früher Sie handeln, desto besser stehen die Chancen.
  • Sprechen Sie mit dem Vermieter und bieten Sie eine Ratenzahlung an.
  • Jobcenter oder Sozialamt können Mietschulden übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht.
  • Selbst nach einer fristlosen Kündigung gibt es eine Rettung: die Schonfrist.
  • Ausziehen müssen Sie erst, wenn ein Gericht das entschieden hat.

Ab wann der Vermieter fristlos kündigen darf

Wegen Mietschulden darf der Vermieter fristlos kündigen, wenn Sie

  • an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine Monatsmiete schulden oder
  • über einen längeren Zeitraum mit insgesamt zwei Monatsmieten im Rückstand sind.

Häufig kündigt der Vermieter zusätzlich auch ordentlich, also mit Kündigungsfrist. Das ist wichtig für die Schonfrist (siehe unten).

Schritt 1: Mit dem Vermieter reden

Warten Sie nicht auf die Kündigung. Schreiben oder rufen Sie den Vermieter an, erklären Sie kurz die Lage und schlagen Sie eine Ratenzahlung vor, die Sie wirklich schaffen. Zahlen Sie die laufende Miete unbedingt weiter. Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest.

Schritt 2: Mietschulden übernehmen lassen

Jobcenter und Sozialamt können Mietschulden übernehmen, wenn sonst der Verlust der Wohnung droht. Das gilt nicht nur für Menschen, die schon Grundsicherung (früher Bürgergeld) beziehen. Auch wer bisher keine Leistungen bekommt, kann einen Antrag stellen, wenn das eigene Geld nicht reicht. Meist wird die Übernahme als Darlehen gewährt.

Stellen Sie den Antrag schriftlich und so früh wie möglich. Legen Sie Kündigung, Mahnungen oder Klage bei. Viele Städte haben eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle, die Sie dabei unterstützt und mit dem Vermieter verhandelt.

Schritt 3: Die Schonfrist nutzen

Hat der Vermieter fristlos gekündigt und Ihnen eine Räumungsklage zugestellt, haben Sie noch eine Chance: Wird der gesamte Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage bezahlt, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Es reicht auch, wenn sich Jobcenter oder Sozialamt in dieser Zeit schriftlich verpflichten, die Schulden zu zahlen.

Diese Rettung gibt es nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Und sie hilft nicht automatisch gegen eine zusätzliche ordentliche Kündigung. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten, sobald eine Klage im Briefkasten liegt.

Schritt 4: Wenn der Räumungstermin feststeht

  • Ausziehen müssen Sie nur nach einem Urteil oder einem anderen gerichtlichen Titel. Der Vermieter darf nicht selbst das Schloss austauschen oder Ihre Sachen hinausstellen.
  • Die Räumung führt eine Gerichtsvollzieherin oder ein Gerichtsvollzieher durch und kündigt sie vorher an.
  • In Härtefällen, etwa bei schwerer Krankheit, kann das Gericht Aufschub gewähren. Dafür brauchen Sie schnell rechtliche Hilfe.
  • Melden Sie sich spätestens jetzt bei der Fachstelle für Wohnungsnotfälle oder beim Sozialamt. Die Stadt muss verhindern, dass Sie auf der Straße stehen.

Gut zu wissen

  • Mit wenig Einkommen bekommen Sie über einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht eine fast kostenlose Beratung beim Anwalt.
  • Mietervereine beraten ihre Mitglieder bei Kündigung und Klage, oft auch kurzfristig.

Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge können sich ändern – lassen Sie Ihren Fall im Zweifel von einer Beratungsstelle prüfen.

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