Die Heizperiode hat begonnen, Abschläge steigen, und im Frühjahr kommt die Nebenkostenabrechnung. Für viele Haushalte mit wenig Geld ist das eine echte Gefahr: Miet- und Energieschulden gehören nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zu den häufigsten Auslösern von Wohnungsverlust. Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt sich das noch verhindern – wenn Sie früh genug handeln.
1. Briefe öffnen – auch die unangenehmen
Mahnungen, Kündigungen oder Post vom Gericht haben Fristen. Wer Briefe liegen lässt, verliert wertvolle Zeit. Nehmen Sie alle Schreiben mit zur Beratung.
2. Sofort Beratung holen
Viele Städte haben eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, dazu kommen Schuldner- und Sozialberatungen freier Träger. Die Beratung ist kostenlos. Je früher Sie kommen, desto mehr Möglichkeiten gibt es. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden →
3. Mietschulden übernehmen lassen
Jobcenter oder Sozialamt können Mietschulden übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht – meist als Darlehen. Das gilt unter Umständen auch für Menschen, die bisher keine Leistungen bekommen. Die Beratungsstelle hilft beim Antrag.
4. Die Schonfrist nutzen
Hat der Vermieter wegen Mietrückständen fristlos gekündigt, ist noch nicht alles verloren: Werden die Rückstände spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig bezahlt – oder verpflichtet sich das Jobcenter oder Sozialamt dazu –, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das geht allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren, und eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung kann bestehen bleiben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten.
5. Bei Heiz- und Stromkosten: früh reden
Eine Strom- oder Gassperre muss vorher angedroht und angekündigt werden. Nutzen Sie diese Zeit: Bitten Sie den Versorger um eine Ratenzahlung und holen Sie sich Unterstützung. Eine hohe Heizkosten-Nachzahlung kann unter Umständen das Jobcenter oder Sozialamt übernehmen – auch dann, wenn Sie sonst keine Leistungen beziehen. Entscheidend ist der Monat, in dem die Nachzahlung fällig wird: Stellen Sie den Antrag also schnell.
Mehr dazu in unserem Ratgeber
- Mietschulden: Wenn die Räumung droht
- Wohnung gekündigt – was jetzt?
- Stromsperre angekündigt: So wenden Sie sie ab
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Hilfe in Ihrem Fall möglich ist, klären Beratungsstellen kostenlos mit Ihnen.