Stand: 29. Oktober 2026. Wir unterscheiden bewusst zwischen dem, was bereits beschlossen ist, und dem, was noch im Bundestag beraten wird.
Beschlossen: Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld
Der Bundestag hat die Reform am 5. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld rechtlich Grundsicherungsgeld. Die wichtigsten Änderungen:
- Vermittlung zuerst: Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang. Alleinstehende können zu Vollzeitarbeit verpflichtet werden, Eltern in der Regel ab dem 14. Lebensmonat ihres Kindes.
- Strengere Leistungsminderungen: Wer eine Maßnahme abbricht oder Bewerbungen verweigert, dem kann der Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Ab dem zweiten versäumten Termin beim Jobcenter drohen Kürzungen. Wer wiederholt nicht erreichbar ist, kann im äußersten Fall alle Leistungen verlieren – einschließlich der Miete.
- Vermögen: Die einjährige Schonfrist für Erspartes entfällt. Stattdessen gilt ein nach Alter gestaffeltes Schonvermögen.
- Wohnkosten: Die Grenzen für eine „angemessene“ Miete werden enger gefasst, zu teure Wohnungen müssen schneller günstiger werden. Für Familien mit Kindern gelten Ausnahmen.
Die Bundesregierung begründet die Reform damit, dass mehr Menschen schneller in Arbeit kommen und Leistungsmissbrauch besser verhindert werden soll; der Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde im Verfahren gestärkt. Sozialverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnen dagegen, dass gerade Kürzungen bis hin zu den Wohnkosten dazu führen können, dass Menschen ihre Wohnung verlieren.
Geplant, aber noch nicht beschlossen: der Haushalt 2027
Der Bundestag berät derzeit den Bundeshaushalt 2027 und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz. Darin stehen mehrere Punkte, die soziale Leistungen und Angebote betreffen:
- Wohngeld: Ab dem 1. Januar 2027 soll die regelmäßige Anpassung an Mieten und Preise ausgesetzt und die Heizkostenkomponente halbiert werden. Nach Angaben von Bauministerin Verena Hubertz könnte rund ein Drittel der heutigen Wohngeld-Haushalte den Anspruch verlieren. Bereits bewilligte Bescheide bleiben gültig. Der Bundesrat hat die Pläne am 25. September 2026 kritisiert.
- Regelsatz 2027: Noch nicht festgelegt. 2026 erhalten Alleinstehende 563 Euro im Monat. Fachleute rechnen für 2027 mit der dritten Nullrunde in Folge; zudem will die Regierung die Berechnungsformel ändern.
- Soziale Projekte: Laut der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sieht der Regierungsentwurf unter anderem weniger Geld für die Migrationsberatung für Erwachsene vor. Die Asylverfahrensberatung und das Programm „Menschen stärken Menschen“ sollen entfallen, die Mittel für den Ausbau von Kitas und Frauenhäusern auf weniger als die Hälfte sinken.
Die Bundesregierung verweist auf die angespannte Haushaltslage; allein beim Wohngeld sollen 2027 rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden. Wohlfahrtsverbände und mehrere Bundesländer halten dagegen, dass Kürzungen an dieser Stelle mehr Menschen in die Grundsicherung drängen und am Ende Kommunen und soziale Einrichtungen zusätzlich belasten.
Was das für Hilfesuchende bedeutet
- Termine beim Jobcenter ernst nehmen: Wenn Sie nicht kommen können, sagen Sie vorher ab und nennen Sie den Grund – möglichst schriftlich.
- Erreichbar bleiben: Wer keine feste Adresse hat, kann sich oft über eine Beratungsstelle Post schicken lassen.
- Bescheide prüfen lassen: Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beratungsstellen helfen dabei kostenlos.
- Wohngeld: Stellen Sie Weiterleistungsanträge rechtzeitig vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden →
Was das für soziale Projekte bedeutet
Beratungsstellen rechnen mit deutlich mehr Fragen zu Leistungskürzungen, Wohnkosten und Wohngeld – während die Finanzierung vieler Angebote unsicher ist. Nach Angaben der BAG W sind schon heute rund 17 Prozent der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe von Kürzungen betroffen oder bedroht. Umso wichtiger ist es, dass Hilfesuchende die passende Stelle schnell finden. Einrichtungen können ihr Angebot deshalb kostenlos bei SOZIAL|WERKEN eintragen.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag über den Haushalt 2027 entschieden hat.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen (5.3.2026)
- Haufe: Bundesrat lehnt Einschnitte beim Wohngeld 2027 ab (25.9.2026)
- AWO: Kritik am Bundeshaushalt 2027 (6.7.2026)
- IW Köln: Grundsicherung steht vor dritter Nullrunde in Folge (30.6.2026)
- BAG Wohnungslosenhilfe: Zahl der Wohnungslosen